Fassungen und Archiv
Jedes Dokument besitzt eine stabile Policy-ID. Die aktuelle Fassung ist direkt verlinkt; ersetzte Fassungen bleiben unverändert im Archiv lesbar. Das Änderungsfeld beschreibt materielle Änderungen, ersetzt aber nicht den vollständigen früheren Text. Ein Vergleich kann durch Öffnen der beiden Fassungen erfolgen.
Rechtlicher Rahmen
Policy-ID: legal-hub. Fassung 1.1.3; veröffentlicht am 2026-10-16; wirksam seit 2026-10-16. Vorgänger: 1.1.2. Materielle Änderung: Abschnitt Betroffenenrechte: Einwilligungen zu Google Analytics oder Microsoft Clarity lassen sich über „Datenschutzeinstellungen“ ändern (zuvor „Statistik“).
Frühere Fassungen: Fassung 1.1.2, Fassung 1.1.1, Fassung 1.1.0, Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.1.2
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Betroffene können die in der Datenschutzerklärung genannten Rechte geltend machen. Eine Einwilligung zu Statistik kann über „Datenschutzeinstellungen“ im Seitenfuß für die Zukunft geändert werden; Einzelheiten stehen unter Cookies und Speicher. Lokal gespeicherte Werkzeugzustände können je nach Werkzeug in dessen Oberfläche oder über Browser-Einstellungen entfernt werden. Der Betreiber erhält lokale Eingaben grundsätzlich nicht und kann eine nur auf dem Endgerät befindliche Datei nicht selbst löschen.
Betroffene können die in der Datenschutzerklärung genannten Rechte geltend machen. Eine Einwilligung zu Google Analytics oder Microsoft Clarity kann über „Datenschutzeinstellungen“ im Seitenfuß für die Zukunft geändert werden; Einzelheiten stehen unter Cookies und Speicher. Lokal gespeicherte Werkzeugzustände können je nach Werkzeug in dessen Oberfläche oder über Browser-Einstellungen entfernt werden. Der Betreiber erhält lokale Eingaben grundsätzlich nicht und kann eine nur auf dem Endgerät befindliche Datei nicht selbst löschen.
Impressum
Policy-ID: imprint. Fassung 1.1.0; veröffentlicht am 2026-09-16; wirksam seit 2026-09-16. Vorgänger: 1.0.0. Materielle Änderung: Anbieter- und Kontaktdaten als fortlaufenden Text dargestellt; produktbezogene Footer-Aufforderung entfernt.
Frühere Fassungen: Fassung 1.0.0
Datenschutzerklärung
Policy-ID: privacy-core. Fassung 1.5.0; veröffentlicht am 2026-10-16; wirksam seit 2026-10-16. Vorgänger: 1.4.2. Materielle Änderung: Abschnitte 5, 6, 10, 11 und 12: Microsoft Clarity als zweiter, getrennt einwilligbarer Analysedienst (Heatmaps, Sitzungsaufzeichnungen, strengste Maskierung, nicht auf der Kontaktseite); Microsoft als eigenständig Verantwortlicher mit eigener Nutzung auch für Werbung; Übermittlung an Microsoft Corporation (EU-U.S. Data Privacy Framework); Aufbewahrung in Clarity; Verbindung von Clarity mit der Google-Analytics-Property (Abruf zusammengefasster Kennzahlen).
Frühere Fassungen: Fassung 1.4.2, Fassung 1.4.1, Fassung 1.4.0, Fassung 1.3.0, Fassung 1.2.0, Fassung 1.1.0, Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.4.2
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Für nicht zwingend erforderliche Dienste (insbesondere die Webanalyse in Abschnitt 6) holen wir Ihre Einwilligung über ein Cookie-Banner ein. Erst danach werden entsprechende Cookies bzw. Zugriffe auf Informationen in Ihrem Endgerät gesetzt. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 TDDDG (vormals TTDSG) für die Speicherung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die anschließende Verarbeitung. Ihre Auswahl speichern wir, damit das Banner nicht bei jedem Besuch erneut erscheint.
Wir verwenden den Google Consent Mode v2 in der Grundvariante („Basic“): Bis zu einer aktiven Einwilligung ist der Analysespeicher auf denied gesetzt und die zugehörigen Skripte werden gar nicht erst geladen. Vor Ihrem Klick baut die Website deshalb keine Verbindung zu Googles Analysediensten auf — auch keine cookielosen Messsignale und keine vorbereitenden Verbindungen (preconnect). Erst nach einer aktiven Einwilligung in die Statistik wird der Google Tag Manager nachgeladen. Werbespeicherung, werbebezogene Nutzerdaten und Anzeigenpersonalisierung bleiben auf denied — auch nach Ihrer Einwilligung (siehe Abschnitt 6). Verbindungen, die einzelne Werkzeuge erst auf Ihre ausdrückliche Aktion hin aufbauen, etwa zu STUN-Servern beim Screensharing, beschreibt Abschnitt 4.2.
Für nicht zwingend erforderliche Dienste – Google Analytics und Microsoft Clarity (Abschnitt 6) – holen wir Ihre Einwilligung über ein Cookie-Banner ein; beide Dienste können Sie getrennt erlauben oder ablehnen. Erst danach werden entsprechende Cookies bzw. Zugriffe auf Informationen in Ihrem Endgerät gesetzt. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 TDDDG (vormals TTDSG) für die Speicherung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die anschließende Verarbeitung. Ihre Auswahl speichern wir, damit das Banner nicht bei jedem Besuch erneut erscheint.
Wir verwenden den Google Consent Mode v2 in der Grundvariante („Basic“): Bis zu einer aktiven Einwilligung ist der Analysespeicher auf denied gesetzt und die zugehörigen Skripte werden gar nicht erst geladen. Vor Ihrem Klick baut die Website deshalb keine Verbindung zu Googles Analysediensten auf — auch keine cookielosen Messsignale und keine vorbereitenden Verbindungen (preconnect). Erst nach einer aktiven Einwilligung in Google Analytics wird der Google Tag Manager nachgeladen. Ebenso wird Microsoft Clarity erst nach einer Einwilligung in Clarity geladen; vorher besteht keine Verbindung zu Microsoft, auch nicht für cookielose Messungen. Clarity erhält dabei das Signal, dass Werbezwecke abgelehnt sind. Werbespeicherung, werbebezogene Nutzerdaten und Anzeigenpersonalisierung bleiben auf denied — auch nach Ihrer Einwilligung (siehe Abschnitt 6). Verbindungen, die einzelne Werkzeuge erst auf Ihre ausdrückliche Aktion hin aufbauen, etwa zu STUN-Servern beim Screensharing, beschreibt Abschnitt 4.2.
Sofern Sie einwilligen, setzen wir folgende Dienste ein, um die Nutzung unserer Website zu verstehen und sie zu verbessern. Hierbei können Cookies gesetzt, Online-Kennungen verarbeitet und Daten an Server außerhalb der EU (insbesondere USA) übertragen werden (siehe Abschnitt 11). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Sofern Sie in den jeweiligen Dienst einwilligen, setzen wir folgende Dienste ein, um die Nutzung unserer Website zu verstehen und sie zu verbessern. Hierbei können Cookies gesetzt, Online-Kennungen verarbeitet und Daten an Server außerhalb der EU (insbesondere USA) übertragen werden (siehe Abschnitt 11). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Google Analytics 4 verwenden wir ausschließlich nach Ihrer Einwilligung in die Statistik. Die Einwilligung für Werbespeicherung, werbebezogene Nutzerdaten und Anzeigenpersonalisierung bleibt unabhängig von Ihrer Auswahl verweigert. Google-Signale, mit denen Google Besuche mit angemeldeten Google-Konten geräteübergreifend verknüpfen könnte, sind ausgeschaltet.
Microsoft Clarity (Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Irland; Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052, USA) — Analyse, wie die Website bedient wird: Klicks, Mausbewegungen, Scrollverhalten und Seitenwechsel, daraus Heatmaps und Wiedergaben einzelner Besuche (Sitzungsaufzeichnungen). Wir haben die strengste Maskierung eingestellt: Alle Texte und Eingaben werden im Browser unkenntlich gemacht, bevor Daten übertragen werden. Auf der Kontaktseite wird Clarity nicht geladen. Clarity speichert die Kennungen _clck (ein Jahr) und _clsk (ein Tag) auf Ihrem Gerät und verarbeitet Online-Kennungen, Geräte- und Browserangaben, die aufgerufenen Seiten sowie die IP-Adresse, unter anderem zur groben Standortbestimmung.
Google Analytics 4 verwenden wir ausschließlich nach Ihrer Einwilligung in Google Analytics. Die Einwilligung für Werbespeicherung, werbebezogene Nutzerdaten und Anzeigenpersonalisierung bleibt unabhängig von Ihrer Auswahl verweigert. Google-Signale, mit denen Google Besuche mit angemeldeten Google-Konten geräteübergreifend verknüpfen könnte, sind ausgeschaltet.
Microsoft Clarity verwenden wir ausschließlich nach Ihrer Einwilligung in Clarity. Microsoft ist nach den Nutzungsbedingungen von Clarity für die ihm übermittelten Daten eigenständig verantwortlich und nutzt sie nach eigenen Angaben auch für eigene Zwecke, unter anderem zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste sowie für Werbung (Microsoft Advertising). Wir haben Clarity mit keinem Werbekonto verknüpft und signalisieren Clarity, dass Werbezwecke abgelehnt sind; auf die eigene Verarbeitung durch Microsoft haben wir darüber hinaus keinen Einfluss. Clarity ist mit unserer Google-Analytics-Property verbunden: Clarity ruft daraus zusammengefasste Kennzahlen ab, zeigt sie neben den eigenen Auswertungen an und kann dafür in Google Analytics eine eigene Dimension anlegen; Aufzeichnungen selbst werden dabei nicht an Google Analytics übertragen. Näheres: Datenschutzerklärung von Microsoft, Nutzungsbedingungen von Clarity.
Empfänger sind die in dieser Erklärung genannten Dienstleister im Rahmen der beschriebenen Zwecke, insbesondere Hosting und Webanalyse, sowie Behörden bei rechtlicher Verpflichtung. Angaben zur früheren Terminbuchung finden Sie in Abschnitt 9.
Empfänger sind die in dieser Erklärung genannten Dienstleister im Rahmen der beschriebenen Zwecke, insbesondere Hosting und Webanalyse (Google, Microsoft), sowie Behörden bei rechtlicher Verpflichtung. Angaben zur früheren Terminbuchung finden Sie in Abschnitt 9.
Bei der Webanalyse (Abschnitt 6) und bei der Auslieferung dieser Website (Abschnitt 3) können personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden: an Google LLC im Zusammenhang mit Google Analytics (unser Vertragspartner ist Google Ireland Limited) und an Cloudflare, Inc. Beide Unternehmen sind nach dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-U.S. Data Privacy Framework) zertifiziert; geprüft am 16. Oktober 2026 in der Teilnehmerliste des US-Handelsministeriums (dataprivacyframework.gov). Für Übermittlungen an zertifizierte Unternehmen gilt der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, Art. 45 DSGVO). Soweit dieser Rahmen nicht greift, stützen die Anbieter die Übermittlung nach ihren Vertragsbedingungen auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union).
Bei der Webanalyse (Abschnitt 6) und bei der Auslieferung dieser Website (Abschnitt 3) können personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden: an Google LLC im Zusammenhang mit Google Analytics (unser Vertragspartner ist Google Ireland Limited), an Microsoft Corporation im Zusammenhang mit Microsoft Clarity (für Nutzende im Europäischen Wirtschaftsraum ist Microsoft Ireland Operations Limited zuständig) und an Cloudflare, Inc. Alle drei Unternehmen sind nach dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-U.S. Data Privacy Framework) zertifiziert; geprüft am 16. Oktober 2026 in der Teilnehmerliste des US-Handelsministeriums (dataprivacyframework.gov). Für Übermittlungen an zertifizierte Unternehmen gilt der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, Art. 45 DSGVO). Soweit dieser Rahmen nicht greift, stützen die Anbieter die Übermittlung nach ihren Vertragsbedingungen auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union).
Server-Logs werden in der Regel kurzfristig zur Sicherheit und Fehleranalyse vorgehalten und nach Wegfall des Zwecks gelöscht. Anfragen per E-Mail werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. In Google Analytics ist die Aufbewahrung der Ereignis- und Nutzerdaten auf 14 Monate eingestellt; danach löscht Google diese Daten. Für die Nutzerdaten zu einer Kennung beginnt die Frist mit jeder neuen Aktivität neu. Zusammengefasste Berichte ohne Bezug zu einzelnen Besuchenden bleiben davon unberührt. Wie lange die Analyse-Cookies und Ihre Einwilligungsentscheidung auf Ihrem Gerät gespeichert bleiben, steht unter Cookies und Speicher.
Server-Logs werden in der Regel kurzfristig zur Sicherheit und Fehleranalyse vorgehalten und nach Wegfall des Zwecks gelöscht. Anfragen per E-Mail werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. In Google Analytics ist die Aufbewahrung der Ereignis- und Nutzerdaten auf 14 Monate eingestellt; danach löscht Google diese Daten. Für die Nutzerdaten zu einer Kennung beginnt die Frist mit jeder neuen Aktivität neu. Zusammengefasste Berichte ohne Bezug zu einzelnen Besuchenden bleiben davon unberührt. In Microsoft Clarity werden Sitzungsaufzeichnungen nach 30 Tagen gelöscht; Heatmaps, Klickdaten und markierte Aufzeichnungen nach 9 Monaten. Nach Angaben von Microsoft behält Clarity außerdem eine Stichprobe von 1 % der Aufzeichnungen, mindestens zehn je Tag, bis zu 9 Monate. Wie lange die Analyse-Cookies und Ihre Einwilligungsentscheidung auf Ihrem Gerät gespeichert bleiben, steht unter Cookies und Speicher.
Nutzungsbedingungen
Policy-ID: terms-general. Fassung 1.1.0; veröffentlicht am 2026-09-16; wirksam seit 2026-09-16. Vorgänger: 1.0.0. Materielle Änderung: Definitionen, Leistung, Nutzereingaben, Rechte, fachliche Grenzen, Schutzmaßnahmen und Verbraucherrechte vertieft.
Frühere Fassungen: Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.0.0
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
1. Geltung und Rangfolge
Diese Bedingungen gelten für www.kukanilea.de und die kostenlosen Browser-Werkzeuge aus dem kanonischen Werkzeugregister. Installierte Software, Beratung und individuelle Leistungen werden durch das jeweilige Angebot oder den Vertrag geregelt. Für denselben Gegenstand gehen risikospezifische Zusatzhinweise diesen allgemeinen Regeln vor; zwingendes Recht und individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
2. Bereitstellung
Die Werkzeuge sind grundsätzlich ohne Konto und ohne Entgelt nutzbar. Wir dürfen Inhalte, Funktionen und Verfügbarkeit weiterentwickeln, wenn berechtigte Interessen, Sicherheit oder gesetzliche Anforderungen dies erfordern. Ein Anspruch auf eine bestimmte Funktion oder ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nur, soweit zwingendes Recht etwas anderes verlangt.
3. Eingaben und Ergebnisse
Du darfst nur Dateien und Daten verarbeiten, für die du die erforderlichen Rechte und Befugnisse hast. Ergebnisse sind Arbeitshilfen. Du prüfst sie vor einer geschäftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder sonst verbindlichen Verwendung selbst. Wo ein Werkzeug auf externe Daten zugreift, zeigt die Anwendung diesen Schritt an.
4. Grenzen der Nutzung
Unzulässig sind missbräuchliche Zugriffe, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Schadsoftware, rechtswidrige Inhalte und jede Nutzung, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit anderer beeinträchtigt. Bei Verstößen dürfen wir den Zugriff technisch begrenzen und gesetzliche Ansprüche verfolgen.
5. Rechte
Texte, Marken, Gestaltung und Software von KUKANILEA bleiben geschützt. Open-Source-Bestandteile stehen unter ihren jeweiligen Lizenzen. Deine Eingaben bleiben deine Eingaben; für ihre Verarbeitung und Weitergabe trägst du die Verantwortung.
6. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Gesetzliche Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben unberührt.
7. Änderungen
Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Änderungen für die kostenlose Nutzung werden mit Veröffentlichung wirksam, soweit keine individuelle Vereinbarung oder zwingendes Recht entgegensteht. Das Änderungsdatum steht am Ende der Seite.
8. Recht und Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates und die gesetzlichen Gerichtsstände erhalten. Wir nehmen nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil und sind dazu nicht verpflichtet.
1. Geltung und Begriffe
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die öffentlich erreichbare Website www.kukanilea.de und die von ihr verlinkten kostenlosen Browser-Werkzeuge („Dienste“). „Nutzende“ sind Personen, die einen Dienst aufrufen oder verwenden. „Eingaben“ umfassen Dateien, Texte und Werte, die Nutzende selbst bereitstellen; „Ergebnisse“ sind die vom gewählten Werkzeug daraus erzeugten Ausgaben.
Installierte KUKANILEA-Software, Einrichtung, Beratung, Support und Fernwartung sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen, sofern ein Vertrag nicht ausdrücklich darauf verweist. Zwingendes Recht hat Vorrang. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor. Für eine bestimmte Aufgabe können die risikospezifischen Zusatzhinweise gelten. Datenschutzinformationen stehen in der Datenschutzerklärung und den Verarbeitungshinweisen.
2. Leistungsgegenstand und Bereitstellung
Die Dienste stellen einzelne Hilfsmittel für Büroaufgaben im Browser bereit. Welche Funktion ein Werkzeug anbietet, ergibt sich aus seiner jeweiligen Oberfläche. Die Nutzung erfordert grundsätzlich kein KUKANILEA-Konto und kein Entgelt. Die Ergebnisse können heruntergeladen, kopiert oder anderweitig nach der angebotenen Funktion verwendet werden.
KUKANILEA entwickelt die Dienste weiter. Inhalte, Funktionen, unterstützte Formate und technische Voraussetzungen können sich ändern. Eine bestimmte Funktion oder ununterbrochene Erreichbarkeit wird nur zugesagt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder zwingendes Recht es verlangt. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen und Änderungen externer Dienste können die Nutzung zeitweise einschränken.
3. Voraussetzungen, Eingaben und Ergebnisse
Nutzende müssen die Rechte und Befugnisse besitzen, um ihre Eingaben mit dem gewählten Werkzeug zu verarbeiten. Dazu gehören insbesondere Rechte an Dateien und Inhalten sowie eine tragfähige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter. Die kostenlose Bereitstellung eines Werkzeugs verschafft keine Rechte an fremden Inhalten.
Bei lokal arbeitenden Werkzeugen werden Eingaben nach dem in der Datenschutzerklärung beschriebenen Modell im Browser verarbeitet. Einzelne Dienste lösen ausdrücklich externe Datenwege aus; diese sind in den Verarbeitungshinweisen benannt. Wer solche Dienste nutzt, muss vor dem Auslösen prüfen, ob die Übermittlung der betreffenden Daten zulässig ist.
Ergebnisse sind vor geschäftlicher oder verbindlicher Verwendung anhand der Eingaben, Quelldaten und Anforderungen des Einzelfalls zu prüfen. Eine Vorschau, Formatprüfung oder Berechnung bestätigt insbesondere weder die rechtliche Wirksamkeit eines Dokuments noch die Richtigkeit fremder Daten.
4. Zulässige Nutzung und Schutzmaßnahmen
Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, missbräuchliche automatisierte Zugriffe, Schadsoftware, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und Handlungen, die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Dienste oder anderer Nutzender beeinträchtigen. KUKANILEA kann technisch erforderliche Maßnahmen ergreifen, um einen Angriff, Missbrauch oder eine konkrete Gefährdung zu begrenzen. Ein dauerhaftes Nutzerkonto und eine daran anknüpfende Vertragskündigung gibt es für die hier beschriebenen kostenlosen Browser-Werkzeuge nicht.
Technische Beschränkungen oder eine Ablehnung missbräuchlicher Anfragen berühren gesetzliche Ansprüche nicht. Sicherheitslücken können über den in Sicherheit und Meldungen beschriebenen Weg mitgeteilt werden.
5. Rechte an Inhalten und Software
Rechte an selbst bereitgestellten Eingaben verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Die Nutzung eines Werkzeugs überträgt KUKANILEA keine darüber hinausgehenden Rechte an diesen Inhalten. Die Rechte an Marken, eigenen Texten, Gestaltung und Software von KUKANILEA bleiben vorbehalten. Für Open-Source-Bestandteile gelten ihre jeweiligen Lizenzbedingungen; Einzelheiten stehen unter Lizenzen und Quellen.
Ein erzeugtes Ergebnis kann fremde Schutzrechte, personenbezogene Daten oder Inhalte aus einer verwendeten Vorlage enthalten. Vor Veröffentlichung oder Weitergabe ist daher zu prüfen, welche Rechte und Pflichten für das konkrete Ergebnis gelten.
6. Fachliche Grenzen, Gewährleistung und Haftung
Werkzeuge für Recht, Steuern, Gesundheit, Personal, Finanzen, Signaturen oder Zahlungsverkehr bilden nicht jeden Sonderfall ab. Die Zusatzhinweise erklären, welche Prüfungen vor einer verbindlichen Entscheidung erforderlich sind. KUKANILEA ersetzt mit diesen Werkzeugen keine individuelle Fachberatung, behördliche Entscheidung, medizinische Untersuchung oder Prüfung durch einen Zahlungsdienstleister.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. KUKANILEA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung bei Verletzung wesentlicher Pflichten auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dadurch nicht eingeschränkt.
7. Änderungen und Fassungen
Die jeweils veröffentlichte Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. KUKANILEA dokumentiert materielle Änderungen mit Versionsnummer, Veröffentlichungs- und Wirksamkeitsdatum im Versionsregister. Individuelle Vereinbarungen können nicht allein durch eine Änderung dieser öffentlichen Seite geändert werden.
8. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates von Verbraucherinnen und Verbrauchern und gesetzliche Gerichtsstände bleiben erhalten. KUKANILEA nimmt nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil und ist hierzu nicht verpflichtet. Die Kontaktdaten stehen im Impressum.
Cookies & Speicher
Policy-ID: storage-notice. Fassung 1.3.0; veröffentlicht am 2026-10-16; wirksam seit 2026-10-16. Vorgänger: 1.2.8. Materielle Änderung: Abschnitt 3: zwei getrennt einwilligbare Analysedienste; Speicher von Microsoft Clarity (_clck, _clsk, _cltk), nicht auf der Kontaktseite.
Frühere Fassungen: Fassung 1.2.8, Fassung 1.2.7, Fassung 1.2.6, Fassung 1.2.5, Fassung 1.2.4, Fassung 1.2.3, Fassung 1.2.2, Fassung 1.2.1, Fassung 1.2.0, Fassung 1.1.0, Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.2.8
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
kuk-theme hält die gewählte Hell- oder Dunkeldarstellung fest. kukanilea-hub-v1 kann zuletzt verwendete Werkzeuge speichern. Die Entscheidung zu Statistik wird als kuk_consent_v2 und zur Kompatibilität als kuk_consent im Local Storage abgelegt. Die Auswahl wird nach 180 Tagen erneut abgefragt. Diese Angaben können in den Browser-Einstellungen entfernt werden.
kuk-theme hält die gewählte Hell- oder Dunkeldarstellung fest. kukanilea-hub-v1 kann zuletzt verwendete Werkzeuge speichern. Die Entscheidung zu Google Analytics und Microsoft Clarity wird als kuk_consent_v2 und zur Kompatibilität als kuk_consent im Local Storage abgelegt. Die Auswahl wird nach 180 Tagen erneut abgefragt. Diese Angaben können in den Browser-Einstellungen entfernt werden.
Einwilligungsabhängig ist allein die Statistik; eine Kategorie Werbung gibt es nicht. Google Analytics und der Tag Manager werden erst nach einer aktiven Einwilligung in Statistik geladen. Die Einwilligungssignale für Werbespeicherung, werbebezogene Nutzerdaten und Anzeigenpersonalisierung bleiben auch danach verweigert; Google-Signale sind ausgeschaltet. Nach der Einwilligung setzt Google Analytics im Browser die Cookies _ga (unterscheidet Besuchende) und _ga_SGZJPHXSGF (hält den Sitzungsstand); Google sieht für beide eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren vor, Browser können sie verkürzen. Ohne diese Auswahl wird keine Messung gestartet. Die Entscheidung kann über „Datenschutzeinstellungen“ im Seitenfuß mit Wirkung für die Zukunft geändert werden; das Öffnen allein ändert nichts, bei einem Widerruf wird die Seite neu geladen.
Einwilligungsabhängig sind zwei Analysedienste, die sich getrennt erlauben lassen: Google Analytics und Microsoft Clarity; eine Kategorie Werbung gibt es nicht. Google Analytics und der Tag Manager werden erst nach einer aktiven Einwilligung in Google Analytics geladen. Die Einwilligungssignale für Werbespeicherung, werbebezogene Nutzerdaten und Anzeigenpersonalisierung bleiben auch danach verweigert; Google-Signale sind ausgeschaltet. Nach der Einwilligung setzt Google Analytics im Browser die Cookies _ga (unterscheidet Besuchende) und _ga_SGZJPHXSGF (hält den Sitzungsstand); Google sieht für beide eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren vor, Browser können sie verkürzen. Microsoft Clarity wird erst nach einer Einwilligung in Clarity geladen und erhält das Signal, dass Werbezwecke abgelehnt sind; danach setzt Clarity im Browser die Cookies _clck (Clarity-Kennung, ein Jahr) und _clsk (verbindet die Seiten eines Besuchs, ein Tag) und legt im Sitzungsspeicher _cltk ab. Auf der Kontaktseite wird Clarity nicht geladen. Ohne Auswahl wird keine Messung gestartet. Die Entscheidung kann über „Datenschutzeinstellungen“ im Seitenfuß mit Wirkung für die Zukunft geändert werden; das Öffnen allein ändert nichts, bei einem Widerruf wird die Seite neu geladen.
Verarbeitungshinweise
Policy-ID: processing-notices. Fassung 1.6.0; veröffentlicht am 2026-10-16; wirksam seit 2026-10-16. Vorgänger: 1.5.4. Materielle Änderung: Abschnitt 4: Microsoft Clarity als Empfänger; Google ohne Werbefunktionen (Rolle und Hosts berichtigt).
Frühere Fassungen: Fassung 1.5.4, Fassung 1.5.3, Fassung 1.5.2, Fassung 1.5.1, Fassung 1.5.0, Fassung 1.4.0, Fassung 1.3.0, Fassung 1.2.1, Fassung 1.2.0, Fassung 1.1.0, Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.5.4
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
Der Dienst ist für Tag-Verwaltung und Reichweitenmessung vorgesehen. Er betrifft website-public und wird durch Nur nach aktiver Einwilligung ausgelöst. Dabei können Online-Kennungen, Nutzungsereignisse, ungefähre Region, Geräteinformationen verarbeitet werden. Der dokumentierte Vertragsstand lautet: Provider-Konfiguration und Vertragsstatus außerhalb des öffentlichen Repositorys. Zum möglichen Drittlandbezug und Übermittlungsmechanismus ist festgehalten: EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln, soweit erforderlich. Für die Aufbewahrung ist derzeit nur folgender Stand belegt: In Google Analytics eingestellt: Ereignis- und Nutzerdaten 14 Monate; für Nutzerdaten zu einer Kennung beginnt die Frist mit jeder neuen Aktivität neu; zusammengefasste Berichte bleiben unberührt. Eine darüber hinausgehende feste Frist wird nicht zugesagt.
4.3 Frankfurter / api.frankfurter.dev
Der Dienst ist für Tag-Verwaltung und Reichweitenmessung (Google Analytics 4) vorgesehen. Er betrifft website-public und wird durch Nur nach aktiver Einwilligung in Google Analytics ausgelöst. Dabei können Online-Kennungen, Nutzungsereignisse, ungefähre Region, Geräteinformationen verarbeitet werden. Der dokumentierte Vertragsstand lautet: Provider-Konfiguration und Vertragsstatus außerhalb des öffentlichen Repositorys. Zum möglichen Drittlandbezug und Übermittlungsmechanismus ist festgehalten: EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln, soweit erforderlich. Für die Aufbewahrung ist derzeit nur folgender Stand belegt: In Google Analytics eingestellt: Ereignis- und Nutzerdaten 14 Monate; für Nutzerdaten zu einer Kennung beginnt die Frist mit jeder neuen Aktivität neu; zusammengefasste Berichte bleiben unberührt. Eine darüber hinausgehende feste Frist wird nicht zugesagt.
4.3 Microsoft Ireland Operations Limited / Microsoft Corporation
Der Dienst ist für Nutzungsanalyse der Website: Klicks, Scrollverhalten, Heatmaps und Sitzungsaufzeichnungen (Microsoft Clarity); Clarity ruft zusammengefasste Kennzahlen aus der verbundenen Google-Analytics-Property ab vorgesehen. Er betrifft website-public und wird durch Nur nach aktiver Einwilligung in Microsoft Clarity; nicht auf /kontakt; Werbesignal ad_Storage verweigert ausgelöst. Dabei können Online-Kennungen, Interaktionen (Klicks, Mausbewegungen, Scrollen), aufgerufene Seiten, Geräte- und Browserangaben, IP-Adresse verarbeitet werden. Der dokumentierte Vertragsstand lautet: Nutzungsbedingungen von Microsoft Clarity; danach sind Betreiber und Microsoft jeweils eigenständig Verantwortliche, eine Auftragsverarbeitung ist nicht vereinbart. Zum möglichen Drittlandbezug und Übermittlungsmechanismus ist festgehalten: EU-US Data Privacy Framework (Microsoft Corporation, aktiv) bzw. Standardvertragsklauseln. Für die Aufbewahrung ist derzeit nur folgender Stand belegt: Nach Angaben von Microsoft: Sitzungsaufzeichnungen 30 Tage; Heatmaps, Klickdaten und markierte Aufzeichnungen 9 Monate; Stichprobe von 1 % der Aufzeichnungen (mindestens zehn je Tag) bis zu 9 Monate. Eine darüber hinausgehende feste Frist wird nicht zugesagt.
4.4 Frankfurter / api.frankfurter.dev
4.4 Google STUN
4.5 Google STUN
4.5 KUKANILEA Brief-Relay
4.6 KUKANILEA Brief-Relay
4.6 KUKANILEA Screenshare-Relay
4.7 KUKANILEA Screenshare-Relay
4.7 Sumo Group, Inc. / TidyCal
4.8 Sumo Group, Inc. / TidyCal
4.8 Cloudflare, Inc.
4.9 Cloudflare, Inc.
4.9 Google LLC
4.10 Google LLC
4.10 Quad9 Foundation
4.11 Quad9 Foundation
4.11 KUKANILEA Dokumentenscanner-Brücke
4.12 KUKANILEA Dokumentenscanner-Brücke
4.12 KUKANILEA Online-Senden-Vermittler
4.13 KUKANILEA Online-Senden-Vermittler
Zusatzhinweise nach Risiko
Policy-ID: risk-addenda. Fassung 1.1.0; veröffentlicht am 2026-09-16; wirksam seit 2026-09-16. Vorgänger: 1.0.0. Materielle Änderung: Fachliche Grenzen je Risikoklasse vertieft und unabhängige Prüfungen konkretisiert.
Frühere Fassungen: Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.0.0
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
Gesundheit, Vorsorge und Fahrsicherheit
1. Gesundheit, Vorsorge und Fahrsicherheit
Beispiele: Patientenverfügung-Generator, Promille-Rechner
Besondere Datenkategorien und Einzelfall vor Verwendung prüfen
Bei Gesundheits- oder Fahrtüchtigkeitsfragen fachlichen Rat einholen
Elektronische und bildbasierte Signaturen
Organisatorische Gesundheits- und Vorsorgehilfen können keine Diagnose, Behandlung oder Entscheidung über Fahrtüchtigkeit treffen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nur mit einer tragfähigen Berechtigung verarbeitet werden. Fachliche Fragen gehören zu qualifizierten Stellen.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: besondere Datenkategorien und Einzelfall vor Verwendung prüfen; bei Gesundheits- oder Fahrtüchtigkeitsfragen fachlichen Rat einholen.
2. Elektronische und bildbasierte Signaturen
Beispiele: Rechnung & Angebot, Mahnschreiben, eSignature, Geschäftsbrief, Kündigungsschreiben-Generator (Arbeitnehmer), Servicebericht-Generator
Vertretungsberechtigung und erforderliche Form prüfen
Bei mobiler Übergabe den externen Relay-Hinweis beachten
Arbeit, Personal und Sozialleistungen
Eine eingefügte, gezeichnete oder mobil übertragene Signatur beweist für sich genommen weder Identität noch Vertretungsmacht oder die Einhaltung einer gesetzlich vorgeschriebenen Form. Wer eine Signatur verwendet, muss die erforderliche Form und den Freigabeprozess unabhängig prüfen. Bei mobiler Übergabe ist der externe Vermittlungsweg zu beachten.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: vertretungsberechtigung und erforderliche Form prüfen; bei mobiler Übergabe den externen Relay-Hinweis beachten.
3. Arbeit, Personal und Sozialleistungen
Beispiele: Brutto-Netto-Rechner, Urlaubsplaner, Kündigungsfrist-, Abfindungs-, Arbeitszeugnis- & Entgeltfortzahlungsrechner, Gehaltsrechner, Nachtzuschlag-Rechner, Pfändungsrechner, Bürgergeld-, Arbeitslosengeld-, Wohngeld-, Pflegegeld- & BAföG-Rechner, Beitragsbemessungsgrenze
Land und Gültigkeitsstand prüfen
Tarifliche oder individuelle Abweichungen eintragen
Steuern und Abgaben
Arbeits- und Sozialrechtswerte können von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Versicherungsstatus, Bundesland und individuellen Vereinbarungen abhängen. Ein rechnerisch ermittelter Standardwert bestätigt keine persönliche Anspruchslage. Vor einer Personalentscheidung ist die einschlägige Regelung zu prüfen.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: land und Gültigkeitsstand prüfen; tarifliche oder individuelle Abweichungen eintragen.
4. Steuern und Abgaben
Beispiele: Mehrwertsteuer-Rechner, GWG-Checker, AfA-Rechner, Reisekosten, Lohnnebenkosten-Rechner, Sachbezugswerte-, Betriebsveranstaltungs-, Geschenke- & Übungsleiterpauschale-Rechner, Steuererklärung-Helfer, Lohnsteuer-, Kirchensteuer-, Soli-, Einkommensteuer- & Progressionsvorbehalt-Rechner
Rechtsstand und Gültigkeitsland prüfen
Ergebnis gegen Belege, Bescheid oder fachliche Beratung prüfen
Zahlungs- und Bankdateien
Steuerrechner verwenden eingegebene Werte und einen bestimmten Rechts- oder Datenstand. Das Ergebnis kann durch Veranlagungsart, Ausnahmen, Bescheide und Rundungsregeln abweichen. Es ist mit Belegen und amtlichen Unterlagen zu prüfen; das Werkzeug erstellt keinen bindenden Bescheid.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: rechtsstand und Gültigkeitsland prüfen; ergebnis gegen Belege, Bescheid oder fachliche Beratung prüfen.
5. Zahlungs- und Bankdateien
Beispiele: Rechnung & Angebot, QR-Zahlungscode erstellen (EPC-QR & Schweizer QR-Rechnung), IBAN-Validator, MT940-Parser, CAMT.053-Viewer, SEPA-Generator, SEPA-Lastschrift-Generator
Empfänger, Betrag und Kontodaten unabhängig prüfen
Mandat, Bankformat und Freigabeprozess vor Übermittlung prüfen
Finanzberechnungen
Eine technische Format- oder Plausibilitätsprüfung kann Kontoexistenz, Kontoinhaber, Deckung, Mandat oder Bankannahme nicht bestätigen. Vor Übermittlung einer Zahlungsdatei sind Empfänger, Betrag, Freigabe und das aktuelle Bankformat unabhängig zu kontrollieren.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: empfänger, Betrag und Kontodaten unabhängig prüfen; mandat, Bankformat und Freigabeprozess vor Übermittlung prüfen.
6. Finanzberechnungen
Beispiele: Prozentrechner, Preisvergleich, Rentenrechner, Rentenbeginn-Rechner, Tabellenkalkulation, Zinsrechner, Zinseszins, Verzugszinsen & Inflation, Mietkaution-Rechner, Tilgungsplan-/Darlehensrechner
Zeitraum, Zinssatz, Kosten und Rundung prüfen
Keine Anlage-, Kredit- oder Versicherungsentscheidung allein daraus ableiten
Recht, Fristen und Vertragsdokumente
Finanzberechnungen hängen unmittelbar von Zinssatz, Zeitraum, Kosten, Steuern und weiteren Annahmen ab. Nicht erfasste Gebühren oder Vertragsbedingungen können das Ergebnis erheblich verändern. Für eine Anlage-, Kredit- oder Versicherungsentscheidung ist eine Prüfung des konkreten Angebots erforderlich.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: zeitraum, Zinssatz, Kosten und Rundung prüfen; keine Anlage-, Kredit- oder Versicherungsentscheidung allein daraus ableiten.
7. Recht, Fristen und Vertragsdokumente
Beispiele: Kündigungsfrist-, Abfindungs-, Arbeitszeugnis- & Entgeltfortzahlungsrechner, Fristenrechner, Mahnschreiben, Unterhaltsrechner, Impressum-, AGB-, Widerrufs- & Datenschutzerklärung-Generator, Mietvertrag-, Arbeitsvertrag-, Untermietvertrag- & Vollmacht-Generator, Nebenkosten-Prüfer, Patientenverfügung-Generator
Ausgangsdatum, Zugang, Form und Sonderregeln prüfen
Vor verbindlicher Nutzung individuelle Rechtslage prüfen
Allgemeine Browser-Werkzeuge
Vorlagen und Fristberechnungen können Zugang, Form, Sondervorschriften, Vertragstext und den konkreten Sachverhalt nicht selbst feststellen. Ein erzeugter Text ist vor Unterzeichnung oder Versendung mit den tatsächlichen Umständen abzugleichen. Bei rechtlich erheblichen Folgen ist fachlicher Rat einzuholen.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: ausgangsdatum, Zugang, Form und Sonderregeln prüfen; vor verbindlicher Nutzung individuelle Rechtslage prüfen.
8. Allgemeine Browser-Werkzeuge
Vorschau und Quelldatei prüfen
Nur Daten verarbeiten, zu deren Nutzung eine Berechtigung besteht
Auch bei allgemeinen Werkzeugen ist ein Ergebnis anhand der Quelldatei und der Vorschau zu prüfen. Die Berechtigung zur Verwendung von Daten und Inhalten Dritter entsteht nicht durch das Werkzeug.
Vor verbindlicher Verwendung sind insbesondere folgende Prüfungen erforderlich: vorschau und Quelldatei prüfen; nur Daten verarbeiten, zu deren Nutzung eine Berechtigung besteht.
Sicherheit & Meldungen
Policy-ID: security-policy. Fassung 1.1.0; veröffentlicht am 2026-09-16; wirksam seit 2026-09-16. Vorgänger: 1.0.0. Materielle Änderung: Sicherheit und Meldeweg dokumentartig dargestellt; neutraler Sprachstil.
Frühere Fassungen: Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.0.0
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
1. Schutzmaßnahmen
Die Website wird über TLS ausgeliefert und mit Sicherheitsheadern, Content-Security-Policy, Frame-Schutz und restriktiven Formularzielen betrieben. Werkzeuge werden regelmäßig auf Abhängigkeiten, Links und veröffentlichte Artefakte geprüft. Diese Maßnahmen reduzieren Risiken, ersetzen aber keine sichere Nutzung des eigenen Geräts.
2. Datenwege
Die meisten Werkzeuge bleiben lokal im Browser. Nur klar benannte Ausnahmen nutzen einen externen Dienst: Signalisierung bei Screensharing, ein verschlüsseltes Relais für die mobile Signatur und Wechselkursdaten. Niemals sensible Inhalte in eine Fehlermeldung oder Meldung kopieren.
1. Öffentlich beschriebene Maßnahmen
Die Website wird über TLS ausgeliefert. Sicherheitsheader, Content-Security-Policy, Frame-Schutz und restriktive Formularziele begrenzen bestimmte Angriffsmöglichkeiten. Abhängigkeiten, Links und veröffentlichte Artefakte werden technisch geprüft. Diese Maßnahmen reduzieren Risiken, garantieren aber keine Fehlerfreiheit und ersetzen nicht die Sicherheit des Endgeräts.
2. Datenwege und Schutzgrenzen
Fachdaten vieler Werkzeuge werden lokal im Browser verarbeitet. Einzelne Anwendungen lösen zur Verbindungsanbahnung, mobilen Übergabe oder Abfrage öffentlicher Daten einen externen Schritt aus. Die konkreten technischen Ziele und offenen Aufbewahrungsnachweise stehen in den Verarbeitungshinweisen. Zugangsdaten oder sensible Inhalte sollen nicht in eine allgemeine Fehlermeldung kopiert werden.
Bitte melde vermutete Sicherheitslücken an recht@kukanilea.de mit betroffener URL, reproduzierbaren Schritten, Auswirkung und einer sicheren Kontaktmöglichkeit. Sende keine echten Personen-, Gesundheits-, Steuer- oder Zugangsdaten. Kontakt, bevorzugte Sprache und die maßgebliche Policy findest du in security.txt.
4. Unser Umgang
Wir prüfen Meldungen nach Risiko und informieren über den Eingang, sobald eine belastbare Kontaktmöglichkeit vorliegt. Eine Vergütung, ein bestimmtes Zeitversprechen oder eine Veröffentlichung wird nicht zugesagt. Bitte gib uns eine angemessene Frist zur Behebung, bevor du Details veröffentlichst.
5. Stand
Stand: 15. September 2026.
Vermutete Sicherheitslücken können an recht@kukanilea.de gemeldet werden. Hilfreich sind betroffene URL, reproduzierbare Schritte, mögliche Auswirkung und eine sichere Kontaktmöglichkeit. Bitte keine echten Personen-, Gesundheits-, Steuer- oder Zugangsdaten übermitteln. Der maschinenlesbare Kontakt steht auch in security.txt.
4. Behandlung einer Meldung
KUKANILEA prüft eingegangene Hinweise nach ihrer möglichen Auswirkung. Eine Vergütung, ein bestimmter Behebungszeitpunkt oder eine Veröffentlichung wird nicht zugesagt. Für verantwortungsvolle Offenlegung soll vor Veröffentlichung technischer Details eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Behebung bestehen.
5. Fassungsstand
Aktuelle und frühere Fassungen stehen im Versionsregister.
Barrierefreiheit
Policy-ID: accessibility-statement. Fassung 1.2.0; veröffentlicht am 2026-10-25; wirksam seit 2026-10-25. Vorgänger: 1.1.0. Materielle Änderung: Stand der Vereinbarkeit (teilweise), Selbstbewertung des Arbeitszeugnis-Werkzeugs, nicht geprüfte Bereiche, PDF-Export ohne Konformitätserklärung und Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG ergänzt.
Frühere Fassungen: Fassung 1.1.0, Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.1.0
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
1. Ziel und rechtliche Einordnung
KUKANILEA verwendet WCAG 2.2 AA als technischen Zielstandard für die öffentliche Website und die Browser-Werkzeuge. Daraus folgt keine Erklärung vollständiger Konformität sämtlicher Seiten. Ob gesetzliche Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für einen konkreten Dienst gelten, ist gesondert zu bestimmen.
2. Geprüfter Stand
Bei Weiterentwicklung werden semantisches HTML, Tastaturbedienung, sichtbare Fokuszustände, Kontrast und Umbruch auf schmalen Viewports geprüft. Automatisierte Prüfungen ergänzen diese Arbeit; sie können die tatsächliche Bedienung mit Assistenztechnik nicht vollständig beurteilen. Diese Erklärung ist keine Zusage, dass jedes Werkzeug in jeder Kombination aus Browser, Gerät und Assistenztechnik ohne Einschränkung funktioniert.
3. Bekannte Einschränkungen
1. Ziel, Stand der Vereinbarkeit und rechtliche Einordnung
KUKANILEA verwendet WCAG 2.2 Stufe AA als technischen Zielstandard für die öffentliche Website und die Browser-Werkzeuge. Die Anforderungen sind teilweise erfüllt; eine vollständige Konformität wird nicht erklärt. Ob gesetzliche Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für einen konkreten Dienst gelten, ist gesondert zu bestimmen.
2. Prüfgrundlage
Bei Weiterentwicklung werden semantisches HTML, Tastaturbedienung, sichtbare Fokuszustände, Kontrast und Umbruch auf schmalen Viewports geprüft. Automatisierte Prüfungen ergänzen diese Arbeit; sie können die tatsächliche Bedienung mit Assistenztechnik nicht vollständig beurteilen.
Für das Werkzeug Arbeitszeugnis liegt eine Selbstbewertung vom 25. Oktober 2026 vor. Die Selbstbewertung umfasst:
eine automatisierte Prüfung mit axe-core in der Startansicht, in allen sieben Kapiteln des Schreibens und beim Prüfen eines Zeugnisses;
die Tastaturbedienung der Kernabläufe in automatisierten Tests;
eine eigene Kontrastmessung der Notenampel auf jeder Stufe;
die Darstellung ohne Bewegung bei der Einstellung „Bewegung reduzieren“;
Breiten von 360 bis 1920 Pixeln ohne waagerechtes Scrollen, in Chromium und WebKit;
eine Emulation von iPhone und Android.
Eine automatisierte Prüfung findet nicht jeden Mangel: Bei dieser Bewertung fiel ein zu geringer Kontrast erst durch die eigene Messung auf und wurde behoben.
3. Nicht geprüft
Nicht geprüft wurden die Bedienung mit Screenreadern, die Bedienung auf echten Mobilgeräten und eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, etwa einen BITV-Test. Diese Erklärung ist keine Zusage, dass jedes Werkzeug in jeder Kombination aus Browser, Gerät und Assistenztechnik ohne Einschränkung funktioniert.
4. PDF-Export
Die vom Arbeitszeugnis-Werkzeug exportierten PDF-Dokumente tragen Struktur-Tags und eine Dokumentsprache. Eine Konformität zu PDF/UA oder PDF/A wird für sie nicht erklärt.
5. Bekannte Einschränkungen
4. Meldung und zugängliche Alternative
6. Meldung und zugängliche Alternative
5. Fassungsstand
7. Schlichtungsverfahren
Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einen Dienst anwendbar ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 BFSG bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-bgg.de
8. Fassungsstand
Lizenzen & Quellen
Policy-ID: license-notice. Fassung 1.1.0; veröffentlicht am 2026-09-16; wirksam seit 2026-09-16. Vorgänger: 1.0.0. Materielle Änderung: Rechte und externe Quellen dokumentartig dargestellt; neutraler Sprachstil.
Frühere Fassungen: Fassung 1.0.0
Textvergleich mit Fassung 1.0.0
Gestrichene Textteile sind durchgestrichen; neue Textteile sind unterstrichen. Unveränderte Abschnitte sind ausgelassen. Für den vollständigen Kontext beide Fassungen öffnen.
Texte, Gestaltung, Marken und eigens entwickelte Software von KUKANILEA sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung der kostenlosen Werkzeuge gewährt dir die Rechte an deinen eigenen Ergebnissen, soweit keine Rechte Dritter oder eine verwendete Vorlage entgegenstehen.
2. Open Source
Einzelne Werkzeuge verwenden Open-Source-Komponenten. Die jeweils maßgeblichen Lizenztexte und Urheberhinweise werden im betroffenen Werkzeug oder dessen Auslieferung bereitgestellt. Diese Lizenzen gelten vorrangig für den jeweiligen Bestandteil.
3. Externe Datenquellen
Das Währungswerkzeug bezieht aktuelle Wechselkurse von Frankfurter; Screensharing verwendet öffentliche Google-STUN-Endpunkte für die Verbindungsanbahnung. Die jeweiligen Anbieterbedingungen und Datenschutzhinweise gelten für diese externen Abrufe.
4. Deine Dateien
Du behältst die Rechte an deinen Eingaben und musst die Rechte zur Verarbeitung besitzen. Bei lokal arbeitenden Werkzeugen verlassen die Dateien den Browser nicht. Prüfe vor einer Weitergabe, ob in einem Ergebnis Inhalte, Marken oder personenbezogene Daten Dritter enthalten sind.
5. Stand
Stand: 15. September 2026. Bei Fragen zu einer Lizenz oder einem Quellenhinweis: recht@kukanilea.de.
Eigene Texte, Gestaltung, Marken und Software von KUKANILEA sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung eines kostenlosen Werkzeugs überträgt keine Rechte an diesen Bestandteilen über das für die angebotene Funktion Erforderliche hinaus.
2. Fremde Softwarebestandteile
Einzelne Werkzeuge enthalten Open-Source-Komponenten. Für diese Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenztexte und Urheberhinweise, die im betroffenen Werkzeug oder seiner Auslieferung bereitgestellt werden. Eine eigene KUKANILEA-Regel kann eine solche Lizenz nicht verdrängen.
3. Externe Quellen
Der Währungsrechner bezieht Referenzkurse über Frankfurter. Screensharing kann öffentliche Google-STUN-Endpunkte zur Verbindungsanbahnung verwenden. Diese Datenwege und Empfänger sind in den Verarbeitungshinweisen erläutert. Für von Dritten bereitgestellte Daten und Software können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters gelten.
4. Rechte an Eingaben und Ergebnissen
Rechte an bereitgestellten Dateien verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Wer ein Werkzeug verwendet, muss die Verarbeitung fremder Inhalte rechtmäßig vornehmen dürfen. Ein Ergebnis kann geschützte Bestandteile oder personenbezogene Daten Dritter enthalten; dies ist vor Veröffentlichung und Weitergabe zu prüfen. Für das Nutzungsverhältnis gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.
5. Fragen und Fassungen
Fragen zu einer Lizenz oder Quelle können an recht@kukanilea.de gesendet werden. Frühere Fassungen stehen im Versionsregister.
Versionen & Änderungen
Policy-ID: policy-history. Fassung 1.2.17; veröffentlicht am 2026-10-25; wirksam seit 2026-10-25. Vorgänger: 1.2.16. Materielle Änderung: Neue Fassung eingetragen: Barrierefreiheit 1.2.0 (Stand der Vereinbarkeit, Selbstbewertung, Schlichtung nach § 34 BFSG).
Frühere Fassungen: Fassung 1.2.9, Fassung 1.2.8, Fassung 1.2.7, Fassung 1.2.6, Fassung 1.2.5, Fassung 1.2.4, Fassung 1.2.3, Fassung 1.2.2, Fassung 1.2.16, Fassung 1.2.15, Fassung 1.2.14, Fassung 1.2.13, Fassung 1.2.12, Fassung 1.2.11, Fassung 1.2.10, Fassung 1.2.1, Fassung 1.2.0, Fassung 1.1.0, Fassung 1.0.0