1. Ziel, Stand der Vereinbarkeit und rechtliche Einordnung
KUKANILEA verwendet WCAG 2.2 Stufe AA als technischen Zielstandard für die öffentliche Website und die Browser-Werkzeuge. Die Anforderungen sind teilweise erfüllt; eine vollständige Konformität wird nicht erklärt. Ob gesetzliche Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für einen konkreten Dienst gelten, ist gesondert zu bestimmen.
Die europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 verweist für Webinhalte auf WCAG 2.1 Stufe AA. WCAG 2.2 AA umfasst deren Erfolgskriterien bis auf das in 2.2 entfallene Kriterium 4.1.1.
2. Prüfgrundlage
Bei Weiterentwicklung werden semantisches HTML, Tastaturbedienung, sichtbare Fokuszustände, Kontrast und Umbruch auf schmalen Viewports geprüft. Automatisierte Prüfungen ergänzen diese Arbeit; sie können die tatsächliche Bedienung mit Assistenztechnik nicht vollständig beurteilen.
Für das Werkzeug Arbeitszeugnis liegt eine Selbstbewertung vom 25. Oktober 2026 vor. Die Selbstbewertung umfasst:
- eine automatisierte Prüfung mit axe-core in der Startansicht, in allen sieben Kapiteln des Schreibens und beim Prüfen eines Zeugnisses;
- die Tastaturbedienung der Kernabläufe in automatisierten Tests;
- eine eigene Kontrastmessung der Notenampel auf jeder Stufe;
- die Darstellung ohne Bewegung bei der Einstellung „Bewegung reduzieren“;
- Breiten von 360 bis 1920 Pixeln ohne waagerechtes Scrollen, in Chromium und WebKit;
- eine Emulation von iPhone und Android.
Eine automatisierte Prüfung findet nicht jeden Mangel: Bei dieser Bewertung fiel ein zu geringer Kontrast erst durch die eigene Messung auf und wurde behoben.
Für das Werkzeug Dokument bearbeiten liegt ebenfalls eine Selbstbewertung vom 25. Oktober 2026 an der ausgelieferten Fassung vor. Diese Selbstbewertung umfasst:
- eine automatisierte Prüfung mit axe-core gegen die Regeln der Stufen A und AA von WCAG 2.0 bis 2.2 auf der Startseite und im Editor einschließlich ausgewählter Seitenleisten, ohne automatisch erkannte Verstöße;
- automatisierte Bedienproben: Verlassen der Schreibfläche mit Umschalt+Tab und Sprung in die Werkzeugleiste mit Alt+F10, Trefferflächen von mindestens 44 Pixeln bei Touch-Bedienung, Umbruch bei 320 Pixeln Breite ohne waagerechtes Scrollen, keine Animationen bei der Einstellung „Bewegung reduzieren“;
- Statusanzeigen für Speichern und Dokumentprüfung, die neben der Farbe stets ein Zeichen und einen Text tragen.
3. Nicht geprüft
Nicht geprüft wurden die Bedienung mit Screenreadern, die Bedienung auf echten Mobilgeräten und eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, etwa einen BITV-Test. Diese Erklärung ist keine Zusage, dass jedes Werkzeug in jeder Kombination aus Browser, Gerät und Assistenztechnik ohne Einschränkung funktioniert.
Dokument bearbeiten zeichnet die Seiten auf eine Zeichenfläche; Text und Aufbau erhält Hilfstechnik über ein Eingabefeld und eine Lesefassung des Dokuments. Ob das mit jeder Kombination aus Browser und Screenreader gleichwertig funktioniert, ist nicht geprüft.
4. PDF-Export
Die vom Arbeitszeugnis-Werkzeug exportierten PDF-Dokumente tragen Struktur-Tags und eine Dokumentsprache. Eine Konformität zu PDF/UA oder PDF/A wird für sie nicht erklärt.
Die von Dokument bearbeiten exportierten PDF-Dokumente werden maschinell mit veraPDF gegen PDF/A-2a (ISO 19005-2) und PDF/UA-1 (ISO 14289-1) geprüft, ohne Fehler. veraPDF deckt nur die maschinell prüfbaren Anforderungen ab; ob etwa Bildbeschreibungen den Inhalt treffen, hängt vom einzelnen Dokument ab. Die Dokumentprüfung im Editor weist auf fehlende Beschreibungen, Überschriftenfolge und Tabellenköpfe hin.
5. Bekannte Einschränkungen
Eine automatisierte Messung mit axe-core an 24 ausgelieferten Adressen ergab am 25. Oktober 2026 Befunde bei Grunderwerbsteuer-Rechner, Kalkulation, Tagesbericht und Abnahmeprotokoll. Diese Befunde sind zur Behebung vorgemerkt.
Komplexe Datei-Editoren, Tabellenansichten und grafische Werkzeuge können visuelle Zustände besitzen, für die nicht in jedem Browser eine gleichwertige Alternative bereitsteht. Eingebettete PDF-Ansichten und externe Datenabfragen hängen zusätzlich von Browser- und Dienstunterstützung ab. Gemeldete Barrieren werden nach Auswirkung auf reale Aufgaben priorisiert.
6. Meldung und zugängliche Alternative
Eine Meldung sollte die betroffene URL, den konkreten Schritt, den Browser und gegebenenfalls die verwendete Assistenztechnik nennen. Kontakt: feedback@kukanilea.de. KUKANILEA prüft die Meldung und sucht bei Bedarf einen zugänglichen Weg zur betreffenden Information oder Aufgabe.
7. Schlichtungsverfahren und Marktüberwachung
Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf einen Dienst anwendbar ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 34 BFSG bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-bgg.de
Für die Marktüberwachung ist, soweit das BFSG anwendbar ist, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) mit Sitz in Magdeburg zuständig, erreichbar unter kontakt@mlbf-barrierefrei.de.
8. Fassungsstand
Die aktuelle Fassung und frühere Texte sind im Versionsregister dokumentiert.